Letzte Woche hat das Bundesgericht ein neues wegweisendes Urteil publiziert: 2D_14/2024
Das Bundesgerichtsurteil 2D_14/2024 vom 19. Mai 2025 betrifft einen vergaberechtswidrig zu früh abgeschlossenen Vertrag. Es hält fest, dass trotz Vertragsabschluss der Primärrechtsschutz möglich bleibt – z. B. durch Anpassung des Vertrags. Zudem lässt es das Bundesgericht offen, ob zusätzlich zum Schadenersatzanspruch nach der neuen IVöB auch Staatshaftung geltend gemacht werden kann. Es verweist den Fall zur Prüfung der geeigneten Maßnahmen an die Vorinstanz zurück. Das Urteil stärkt die Rechte unterlegener Anbieter deutlich.
An unserer kommenden Veranstaltung / am Workshop vom 6. November 2025 werden wir uns u.a. mit diesem Urteil auseinandersetzen und thematisieren, was Vergabestellen in diesem Zusammenhang besonders zu beachten haben.
Weitere Infos und Anmeldung für den Workshop vom 6. November 2025 finden Sie hier: Veranstaltungsseite.
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